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PID: Debatte um Erbgutcheck bei Embryonen

Der Präimplantationsdiagnostik geht immer eine künstliche Befruchtung im Labor voraus. Per Mikroinjektion wird eine Eizelle mit genau einem Spermium befruchtet.  <ic:message key='Bild vergrößern' />
Der Präimplantationsdiagnostik geht immer eine künstliche Befruchtung im Labor voraus. Per Mikroinjektion wird eine Eizelle mit genau einem Spermium befruchtet. Ein Embryo entsteht. Nach wenigen Tagen hat sich ein winziger Zellklumpen gebildet, der sich genetisch untersuchen lässt. Quelle: biotechnologie.tv

Kaum ein bioethisches Thema hat die Politik in den vergangenen Monaten so beschäftigt wie die Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Erbguttest und die darauffolgende Auswahl von Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, sind ethisch umstritten. Nach einem Jahr der Debatte hat der Bundestag am 7. Juli 2011 mehrheitlich für ein Gesetz gestimmt, das die PID in engen Grenzen zulässt. Das Dossier stellt vor, wie die PID funktioniert und welche ethischen und politischen Argumente die Debatte bestimmt haben.

Auf dem Weg zum PID-Gesetz


Drei überparteilich erarbeitete Gesetzesvorlagen waren im Verlauf der Debatte vorgelegt worden. Die endgültige Abstimmung über das Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG) fand am 7. Juli im Bundestag statt. Für die Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben, da es sich um eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten handelt.  

Am 7.Juli steht die entscheidende Bundestagsdebatte zur Regelung der PID an. Noch ist der Ausgang offen. Die Parlamentarier können zwischen drei Gesetzesentwürfen entscheiden.Lightbox-Link
Am 7.Juli steht die entscheidende Bundestagsdebatte zur Regelung der PID an. Noch ist der Ausgang offen. Die Parlamentarier können zwischen drei Gesetzesentwürfen entscheiden.Quelle: Deutscher Bundestag/ Simone Neumann

Entwurf 1: Striktes Verbot

Ein ausnahmsloses Verbot der PID fordert ein Gesetzentwurf, den die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, initiiert haben. Die prominentesten Unterstützer dieses Antrags sind Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU), außerdem die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Auch die Vertreter der katholischen Kirche, Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Behindertenverbände unterstützen ein totales Verbot. Dem Entwurf zugrunde liegt die Ansicht, dass menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt und jeder Embryo deshalb über eine schützenswerte Menschenwürde verfügt. Eine Selektion diskriminiere Behinderte als lebensunwertes Leben. Die PID-Gegner berufen sich auf das Embryonenschutzgesetz, demzufolge Embryonen nur zum Zweck der Schwangerschaft erschaffen werden dürfen.

Der vollständige Gesetzentwurf (pdf): hier klicken

Entwurf 2: Verbot mit Ausnahmen

Ein zweiter Entwurf sieht ebenfalls ein PID-Verbot vor, will jedoch eine Ausnahme machen, wenn die möglichen Erbschäden zum Tod des Kindes während der Schwangerschaft führen. In diesen Fällen muss bei den Eltern oder einem Elternteil eine entsprechende humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen. Weitere Voraussetzung ist die Verpflichtung, eine Beratung anzubieten sowie das positive Votum einer Ethikkommission. Diese Vorlage wurde erstellt von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Priska Hinz (Die Grünen), René Röspel (SPD) und Patrick Meinhardt (FDP). Sie wird ebenfalls von Ratsmitgliedern der evangelischen Kirche unterstützt. Mit der strengen Eingrenzung möglicher Indikationen hoffen die Politiker, belasteten Paaren zu helfen und dennoch eine Aufweichung der Diagnose hin zu immer kleineren Gendefekten zu verhindern.

Der vollständige Gesetzentwurf (pdf): hier klicken

Entwurf 3: Zulassung in engen Grenzen

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und der parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) werben für eine begrenzte Freigabe der PID. Ihren Entwurf haben sie gemeinsam mit Petra Sitte (Die Linke), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und Carola Reimann (SPD) vorgelegt. Durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetztes wollen sie es den Eltern ermöglichen, eine künstlich befruchtete Eizelle vor ihrer Implantation in die Gebärmutter auf schwere genetische Schäden zu untersuchen, um mögliche Schwangerschaftsabbrüche, Tot- oder Fehlgeburten zu vermeiden. Der Entwurf wird von den Ministerinnen Kristina Schröder (CDU, Familienministerin) und Ursula von der Leyen (CDU, Arbeitsministerin) sowie Edelgard Buhlmahn (SPD) und Hubertus Heil (SPD) sowie großen Teilen der FDP-Fraktion unterstützt. Nach der Vorlage soll die genetische Diagnostik nur für Eltern zugelassen werden, die aufgrund erblicher Belastung oder bereits aufgetretener Fälle in der Familie ein totes oder ein schwer behindertes Kind befürchten. Das Hauptargument dieses Entwurfs ist es, dass Familien unendliches Leid erspart werde. Außerdem sei es rechtlich widersprüchlich, Abtreibungen nach Pränataldiagnostik zu erlauben, wenn die Diagnostik zu einem früheren Zeitpunkt verboten sei. Auch dieser Entwurf schlägt die Begleitung entsprechender Fälle durch eine Ethikkommission vor.

Der vollständige Gesetzentwurf (pdf): hier klicken

 

Die Abstimmung im Bundestag: Mehrheit für PID in Grenzen

Der 7. Juli 2011 markierte im Bundestag den Tag der Entscheidung für einen der drei Gesetzentwürfe (mehr...). Für diese Abstimmung hatte sich der Ältestenrat auf die sogenannte „Stimmzettelwahl“ geeinigt. In einem ersten Schritt wurde über alle drei Gesetzentwürfe abgestimmt. Dabei stimmten 306 Abgeordnete für eine Zulassung der PID, 228 für ein generelles Verbot. Auf den Kompromissvorschlag, der ein Verbot mit Ausnahmen vorsah, entfielen 58 Stimmen. Weil keiner der Entwürfe die Stimmenmehrheit der 594 Parlamentarier erreicht hatte, wurde eine weitere Abstimmung, die dritte Lesung, notwendig. Dort konnten die Bundestagsmitglieder nur noch für die beiden Anträge stimmen, die zuvor die meisten Stimmen auf sich vereint hatten: Eine Zulassung oder ein absolutes Verbot. In der dritten Lesung wurde dann der Entwurf von Flach, Hintze, Reimann und weiteren Abgeordneten angenommen: 326 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 260 lehnten sie ab. Es gab acht Enthaltungen.

 

Hintergrund

Mehr zur PID-Debatte auf biotechnologie.de

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs:
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Zum Votum des Ethikrats:
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Zur Stellungnahme der Wissenschaftsakademien:
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Zur aktuellen politischen Debatte:
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