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Biologische Sicherheitsforschung bei gentechnisch veränderten Pflanzen: Neue Ausschreibung gestartet

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In der biologischen Sicherheitsforschung sollen die Auswirkungen von noch nicht zugelassenen transgenen Pflanzen untersucht werden. Ein Kandidat ist Raps. Quelle: pixelquelle.de

20.07.2007  - 

Die Grüne Gentechnik steht insbesondere wegen möglicher Gefahren für die Umwelt immer wieder in der Kritik. Ob eine gentechnisch veränderte Pflanze andere Pflanzen oder Tiere beeinflusst und wenn ja, wie – das steht im Mittelpunkt der biologischen Sicherheitsforschung, die seit Ende der 80er Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell unterstützt wird. Jetzt sind Wissenschaftler erneut aufgerufen, im Rahmen der Initiative „Beiträge zur Biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen“ neue Projekte einzureichen. Dafür stehen für die kommenden drei Jahre zehn Millionen Euro zur Verfügung. Gefragt sind vor allem Vorhaben, die sich mit der Entwicklung von Systemen zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen beschäftigen.

Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Wirtschaft fördern immer mehr Anwendungsmöglichkeiten gentechnisch veränderter Pflanzen zutage – sei es um verbesserte Futtermittel, industriell nutzbare Stoffe oder Lebensmitel mit veränderter Inhaltsstoffen zu erhalten oder Pflanzen als Produktionsort für pharmazeutische Substanzen zu benutzen. Für die biologische Sicherheit solcher transgenen Pflanzen ist die Frage einer möglichen unkontrollierten und unerwünschten Verbreitung von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn sich die Pflanzen mit wildverwandten Arten auskreuzen können (z.B. Raps).

Mehr Informationen zu Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderte OrganismenLightbox-Link

Seit Ende der 80er Jahre fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Erforschung der Umweltauswirkung gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Ergebnisse der Projekte sind auf der Internetplattform biosicherheit.de allgemeinverständlich erläutert.

www.biosicherheit.de

Eine solche Ausbreitung und Auskreuzung kann allerdings gezielt verhindert werden. Experten unterscheiden hierbei zwischen physikalischen und biologischen Maßnahmen. Erstere werden in der Fachsprache als Containment bezeichnet und darunter wird beispielsweise ein Anbau im geschlossenen System oder Isolationsbestände sowie Mantelsaaten verstanden. Biologische Maßnahmen wiederum werden mit Confinement beschrieben, dazu zählt die gezielte biologische Unterdrückung der Fortpflanzung. Mit der neuen Ausschreibung im Rahmen der im Jahr 2003 begonnenen Initiative „Biologische Sicherheit von gentechnisch veränderte Pflanzen“ sollen nun insbesondere solche Forschungsvorhaben vorangetrieben werden, die sich mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen bei der Herstellung und Freisetzun transgener Pflanzen beschäftigen. Ein besonderer Schwerpunkt soll bei der Überprüfung der Sicherheit sowie der Entwicklung von effizienten Confinement-Methoden liegen. Insgesamt stellt das BMBF für die kommenden drei Jahre zehn Millionen Euro zur Verfügung.

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Es ist beabsichtigt, wissenschaftliche Untersuchungen zu fördern, die folgende Fragestellungen bearbeiten:

- Entwicklung biologischer Methoden zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen bzw. ihrer Inhaltsstoffe über Pollen, Samen, Knollen und Durchwuchs (z. B. durch männliche Sterilität, Organellentransformation oder Post-Harvest-Strategien).

- Prüfung und quantitative Erfassung der Zuverlässigkeit einzelner und kombinierter Confinement-Systeme als Grundlage für eine Bewertung ihrer Eignung und Einsatzmöglichkeiten.

Darüber hinaus sind Wissenschaftler aufgerufen, Projekte einzureichen, die sich mit der optimierten gentechnischen Veränderung von Pflanzen unter Sicherheitsaspekten beschäftigen – also beispielsweise Methoden für die sequenzspezifische Integration von Genkonstrukten in das Pflanzengenom entwickeln oder sich mit der sequenzspezifischen Modifikation pflanzeneigener Gene beschäftigen.

Des weiteren will das BMBF Vorhaben unterstützen, in denen die Sicherheit bei Freisetzungen von noch nicht zugelassenen transgenen Pflanzen untersucht wird – sei es bei Pflanzen, deren Entwicklung bereits abgeschlossen ist oder bei solchen, die sich noch in der Entwicklung befinden, aber deren Anwendung in Deutschland zu erwarten ist. Daten aus Gewächshausuntersuchen sollten jedoch bereits vorliegen. Die Fragestellungen sollten dabei ökologisch ausgerichtet sein und nicht überwiegend züchterischen oder agronomischen Interessen folgen.

Eine Übersicht pflanzenartspezifischer Anforderungen finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung der Fördermaßnahme. Interessierte Bewerber sollten ihr Projekt als interdisziplinäres Vorhaben konzipieren und bis zum 28. September Projekskizzen beim Projektträger Jülich einreichen. Ansprechpartner ist Dr. Paul-Friedrich Langenbruch.

 

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