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Gericht schränkt Patent des Bonner Stammzellforschers Brüstle ein

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Oliver Brüstle ist einer der bekanntesten deutschen Stammzellforscher. Jetzt wurde eines seiner Patente teilweise für nichtig erklärt. Quelle: Universität Ulm

07.12.2006  - 

Das Bundespatentgericht in München hat ein Patent aus dem Jahr 1999 des Stammzellforschers Oliver Brüstle teilweise für nichtig erklärt. Es verstoße gegen die öffentliche Ordnung, teilte das Gericht am 5. Dezember mit. Das Patent des Bonner Wissenschaftlers schützt ein Verfahren, mit dem sich Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen gewinnen lässt. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte im Jahr 2004 aus ethischen Gründen Klage dagegen eingereicht, weil für die Gewinnung der Stammzellen menschliche Embryonen zerstört werden müssen und das Patent damit gegen die guten Sitten verstoße. Brüstle kündigte nun Berufung an.

Aus Sicht des Forschers gibt es schließlich keinen strittigen Punkt: Der Neurobiologe hatte sich Ende der 90er Jahre mit dem Patent DE 19756864 ein Verfahren schützen lassen, das er nach einem Forschungsaufenthalt aus den USA bei seiner Rückkehr nach Deutschland mitgebracht hatte. Ihm war es gelungen, aus menschlichen embryonalen Stammzellen Nervenzellen zu züchten. Langfristig könnte diese Technologie für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen bedeutsam sein, auch wenn es derzeit noch keinen konkreten kommerziellen Nutzen gibt. Dennoch wollte sich Brüstle sein Verfahren mit einem Patent sichern  und reichte im Jahr 1997 beim Deutschen Patentamt einen Antrag ein. Zwei Jahre später bewilligte die Behörde sein Anliegen. Im Jahr 2004 jedoch reichte die Umweltorganisation Greenpeace Klage ein: Patente könnten nur vergeben werden, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Genau das sei jedoch bei Brüstles Patent der Fall, argumentiert Greenpeace, schließlich müssten für die Gewinnung der Stammzellen Embryonen zerstört werden. Dies öffne die Tür für eine kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens. Das Bundespatentgericht hat dieser Klage nun am Dienstag, 5. Dezember, in Teilen recht gegeben: Jene Ansprüche im Patent, die die kommerzielle Verwertung von menschlichen embryonalen Stammzellen betreffen, sind für nichtig erklärt worden. Das Schutzrecht gilt jedoch weiterhin für die Verwendung von tierischen Zellen.

Brüstle will in Berufung gehen

Oliver Brüstle, der als einer bekanntesten deutschen Stammzellforscher gilt, kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht verstoße er weder gegen das aktuelle Stammzellgesetz noch gegen das Embryonenschutzgesetz. „Das Gericht hat offenbar höhere moralische Standards als der Gesetzgeber“, so der Forscher. Schließlich gestatte das im Jahr 2001 geschaffene Stammzellgesetz die Einfuhr bestimmter menschlicher embryonaler Stammzellen und auch die damit verbundene Entwicklung von möglichen therapeutischen Verfahren. „Auf der einen Seite erhalten wir Wissenschaftler vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und anderen Forschungsförderquellen finanzielle Unterstützung für die Patentierung, auf der anderen Seite wird das so generierte geistige Eigentum am Ende zerstört“, kritisiert Brüstle in einer Pressemeldung der Universität Bonn. Bliebe es bei der jetzt getroffenen Entscheidung, so sei zu befürchten, dass ausländische Unternehmen die Erfindungen deutscher Forscher aufgreifen und ohne Entschädigung verwerten werden. Damit ist aus Sicht von Brüstle die Attraktivität des Biotechnologiestandorts Deutschland gefährdet. Gegen das Urteil will der Forscher nun in Berufung gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

 

Stammzellen

Stammzellforschung in Deutschland

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Eine Übersicht aller deutschen Projekte mit humanen embryonalen Stammzellen gibt das Robert-Koch-Instititut (RKI) hier

Über einige Ansätze mit adulten Stammzellen hat biotechnologie.de bereits berichtet:

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