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Wochenrückblick KW 45

11.11.2013

Prozesse in Biogasanlagen optimieren

Der Betrieb von Biogasanlagen könnte künftig für mehr Landwirte kommerziell attraktiv werden - durch höhere Effizienz und leichte Bedienbarkeit. <ic:message key='Bild vergrößern' />
Der Betrieb von Biogasanlagen könnte künftig für mehr Landwirte kommerziell attraktiv werden - durch höhere Effizienz und leichte Bedienbarkeit. Quelle: Jürgen Fälchle / fotolia.de

Ein neues Forschungsprojekt zur Prozessoptimierung von Biogasanlagen der Hochschule Hamm-Lippstadt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit rund 2,6 Millionen Euro gefördert.

Ziel des Projektes „MOST“ (Modellbasierte Prozesssteuerung von Biogasanlagen) ist es, die Energie- und Wärmeausbeute von Biogasanlagen effizienter zu machen und eine möglichst automatisierten Prozessablauf zu etablieren. Probleme, die beim Betrieb der Anlagen immer wieder auftreten können, sind unter anderem Übersäuerung, Schaumbildung, unvollständiger Substratabbau und unzureichende Biogasausbeute. Weil die komplexen biologischen Vorgänge innerhalb der Reaktoren durch einfache Indikatoren nur schwer zu erfassen sind, geht es in dem Projekt vor allem darum, Sensoren zu entwickeln, die zu einer möglichst automatisierten Prozesssteuerung beitragen, so Projektleiter Dieter Bryniok, Professor für Umweltbiotechnologie an der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL). Gemeinsam mit Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik (IGB), der Fakultät für Elektrotechnik der Helmut-Schmidt-Universität (HSU-HH), der CiS Forschungsinstitut für Mikrosensorik und Photovoltaik GmbH sowie der BlueSens gas sensor GmbH wollen sie schon einem Jahr erste Ergebnisse präsentieren. Finanziell unterstützt wird der Verbund im Rahmen des Förderkonzepts „Grundlagenforschung 2020+“ durch die Förderinitiative „BioProFi – Bioenergie – Prozessorientierte Forschung und Innovation“ des BMBFs mit 2,63 Millionen Euro.

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1,1 Millionen Euro davon gehen an die HSHL. „Die optimale Prozesssteuerung in Biogasanlagen ist eine nicht vollständig gelöste Herausforderung“, erklärt  Die Forscher im Verbundprojekt, dessen Laufzeit bis Ende September 2016 geht, wollen vor allem die Prozessabläufe besser verstehen und daher genauer als bisher alle Prozessparameter erfassen. Mit diesen Erkenntnissen sollen die Abläufe in den Biogasanlagen besser gesteuert und die Bedienbarkeit erleichtert werden. Auf dieser Basis könnten auch mehr Landwirte davon überzeugt werden, solche Anlagen wirtschaftlich zu betreiben, so die Idee der Forscher. „MOST vereint verschiedene Ansätze: Biogasanalgen werden sowohl von Seiten der mathematischen Modellierung, der elektrochemischen Sensorentwicklung, der molekularbiologischen Populationsanalyse, der mikrobiologischen Stoffwechselreaktionen wie auch der Bioprozesstechnik erforscht“, sagt Bryniok.

© biotechnologie.de/bs

Die wichtigsten Nachrichten aus der Biotech-Branche

 

EU erlaubt Import von Monsantos Super-Mais

Neben der Sorte MON810 will die EU möglicherweise auch die Maissorte  1507 in Europa für den Anbau zulassen. Smartstax darf als Futtermittel importiert werden. <ic:message key='Bild vergrößern' />
Neben der Sorte MON810 will die EU möglicherweise auch die Maissorte 1507 in Europa für den Anbau zulassen. Smartstax darf als Futtermittel importiert werden. Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de

Die EU-Kommission hat den Import der Monsanto-Mais namens Smartstax für die Nutzung als Futter- und Lebensmittel zugelassen. 2014 könnte nach langem Rechtsstreit eine weitere gv-Sorte zum Anbau erlaubt werden.

Die Maissorte des US-Konzerns wird in den Medien auch als „Super-Genmais“ bezeichnet. SmartStax verfügt gleich über mehrere gentechnisch veränderte (gv) Merkmale, die ihn gegen verschiedene Schädlinge und Unkrautbekämpfungsmittel schützen. Die Zellen der Pflanze produzieren insgesamt sechs verschiedene Insektizide und enthalten zwei Resistenzgene für die Herbizide Glyphosat und Glufosinat. So sei laut den Entwicklern Monsanto und Dow Chemical eine Ertragsverdopplung bis 2030 möglich. Einer 2010 veröffentlichten Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge, sind keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier zu befürchten – daher nun auch die Import-Zulassung zur Nutzung als Futter- als auch Lebensmittel.

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Auch eine weitere Verkündung der EU-Komission sorgte für Brisanz: Die Kommission empfahl dem Ministerrat die Maissorte 1507 des US-Konzerns Pioneer Hibred in Europa zum Anbau zuzulassen. Grund ist ein richterliches Urteil Ende September, das eine nicht gerechtfertigte Verschleppung der Antragsbeurteilung festgestellt hat. Der Gentech-Mais 1507 von Pioneer befindet sich seit zwölf Jahren im Zulassungsverfahren. Eine Zusage zum Anbau wäre eine Sensation. Bisher darf in Europa nur eine gv-Maissorte angebaut werden: die Monsanto-Sorte Mon 810. Die einzelnen EU-Staaten können allerdings unabhängig von der europaweiten Zulassung den Anbau von gv-Pflanzen verbieten. Neben Deutschland haben sieben weitere EU-Staaten den Anbau von Mon 810 untersagt. Bereits die Entscheidung der EU-Kommission für die Importerlaubnis von SmartStax lässt die Wogen hoch schlagen: Die Risikobewertung der EFSA sei unzureichend, so Kritiker von gentechnisch-veränderten Lebens- und Futtermittelpflanzen. Die Beratungsorganisation Testbiotech e.V. listet verschiedene Hinweise auf potenzielle Risiken auf. Die vom Smartstax-Mais produzierten Insektengifte könnten demnach auch für Säugetierzellen schädlich sein. Erst vor drei Wochen riefen Umweltschützer zum weltweiten Protest gegen Monsanto auf.  

© biotechnologie.de/bs

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US-Rechte für Rencarex zurück an Wilex

Das Biotech-Unternehmen hat seinen Sitz in München und entwickelt unter anderem Krebstherapeutika auf dr Basis von Antikörpern. <ic:message key='Bild vergrößern' />
Das Biotech-Unternehmen hat seinen Sitz in München und entwickelt unter anderem Krebstherapeutika auf dr Basis von Antikörpern. Quelle: Wilex AG

Nach der Auflösung des Lizenzabkommen zwischen der Wilex AG und dem US-Pharmakonzern Prometheus gehen die US-Rechte für den Krebswirkstoff Rencarex an das Münchner Biotech-Unternehmen zurück.

Der 2011 geschlossene Lizenzvertrag wurde zum 31. Oktober 2013 aufgelöst. Wilex bekommt noch eine Schlusszahlung von 1,75 Millionen US-Dollar als Erstattung der Entwicklungskosten von Rencarex und erhält zudem die US-Vermarktungsrechte für den Antikörper Girentuximab zurück. Für Wilex kam der Schritt nicht überraschend. Nach dem Scheitern einer Phase III-Studie zum Einsatz von Rencarex bei nicht-metastasiertem klarzelligem Nierenkrebs  (ccRCC) waren im Juni 2013 die Verhandlungen über die Auflösung des Lizenzabkommens gestartet. „Die Rückgabe der US-Rechte an Rencarex eröffnet uns neue und breitere Optionen für die Kommerzialisierung des Produktes“, versucht Wilex-Chef Olaf Wilhelm Positives aus dem Rückzug zu vermelden. Die Börse goutierte die Entwicklung jedenfalls nicht: Anfängliche Kursgewinne unmittelbar nach Bekanntwerden der Nachricht wurden im weiteren Tagesverlauf wieder aufgezehrt. Im Xetra-Handel notierte das Papier bei einem Schlusskurs von 1,40 Euro (-3,5 Prozent).

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Seit Beginn der Zusammenarbeit hatte Wilex 39 Millionen US-Dollar Vorabzahlungen und Prämien erhalten. Zudem erstattete Prometheus 40 Prozent der Entwicklungskosten. Insgesamt hatte der 2011 geschlossene Lizenzvertrag einen Wert von 145 Millionen US-Dollar zuzüglich Umsatzbeteiligungen in den USA. Ein Comeback der Nierenkrebsarznei gilt jedoch nicht als ausgeschlossen. Bei einer Subgruppenanalyse der gescheiterten Ariser-Studie hatte sich gezeigt, dass Patienten mit hohen CAIX-Werten sehr wohl von einer Behandlung profitieren könnten. Das krankheitsfreie Überleben in dieser Gruppe verbesserte sich klinisch relevant und statistisch signifikant gegenüber der Placebogruppe und Patienten mit einem niedrigen CAIX-Wert. Dieser Befund soll nun mit einer prospektiven Phase III-Studie bestätigt werden, die Wilex wohl nicht alleine finanzieren kann. Immerhin: Im Falle einer erfolgreichen Zulassung könnte Rencarex dann noch immer Spitzenumsätze von mehr als 300 Millionen US-Dollar erreichen, heißt es bei den Wilex-Verantwortlichen.

© biotechnologie.de/bk

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Branche fordert von neuer Regierung steuerliche Förderung

99 Prozent der Firmen sind KMU, bekommen nach Angaben der EFI aber nur die Hälfte der Fördermittel für die Industrieforschung. <ic:message key='Bild vergrößern' />
99 Prozent der Firmen sind KMU, bekommen nach Angaben der EFI aber nur die Hälfte der Fördermittel für die Industrieforschung. Quelle: Darren Baker / fotolia.de

Industrieverbände fordern die steuerliche Forschungsförderung und bekommen im Zuge der Koalitionsverhandlungen Unterstützung von Seiten einzelner Politiker.

Schon seit langem fordern Industrievertreter, die hohen Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Wirtschaft steuerlich zu fördern. Der Bundesverband der Industrie (BDI) hatte vorgeschlagen, Unternehmen künftig eine Steuergutschrift in Höhe von 10 Prozent der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) zu gewähren. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) stellte fest „Forschungsförderung ist Zukunftssicherung!“ und mahnt: „Wer sich nicht dazu durchringen kann, Forschung mit vollem Schub zu fördern, vergibt Chancen auf neue Hightech-Arbeitsplätze und die Exportgüter von morgen!“ Die Politik hatte diese Forderungen durchaus vernommen. So war diese Maßnahme zur Unterstützung forschender kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) bereits im Koalitionsvertrag der bisherigen Regierung festgeschrieben.

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Passiert ist allerdings nichts – trotz mehrfacher Aufforderungen wie zum Beispiel durch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Manche wollen mit einer solchen Maßnahme vor allem den forschenden Mittelstand unter die Arme greifen  - so etwa die Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF), Yvonne Proppert. Sie fordert, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Vergabe von Forschungsfördergeld stärker berücksichtigt werden sollten. Bislang seien nämlich 99% aller deutschen Unternehmen Mittelstandsfirmen, diese bekämen jedoch nur die Hälfte der Fördermittel in der Industrieforschung. Sollte die steuerliche Forschungsförderung nun zulasten der Projekthilfe ausgebaut werden, drohe ein noch größeres Missverhältnis. „Von einer teuren Steuerförderung nach dem Gießkannenprinzip würden nur große Unternehmen profitieren“, so Proppert. In dieses Horn bläst auch der Branchenverband der Biotechnologie-Unternehmen BIO Deutschland, der in einer Stellungnahme zur Wahl 2013 die Einführung von Steuergutschriften zur Förderung von F&E-Aufwendungen bei „innovativen KMU” von 30 Prozent fordert. Der vfa will von einer Bevorzugung der KMU allerdings nichts wissen und fordert eine Steuergutschrift von 10 Prozent für alle F&E-Firmen – große Pharmaunternehmen inklusive. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen spielt das Thema nun wieder eine Rolle: „Im Grunde sind beide Seiten der Meinung, dass wir einen Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung wagen sollten“, sagte der Co-Vorsitzende der Koalitions-Arbeitsgruppe Wirtschaft, Hubertus Heil (SPD) nach dem ersten Treffen in der vergangenen Woche. Die AG-Vorsitzende der Union, Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), verwies jedoch darauf, dass alle Vorschläge auch unter finanziellen Gesichtspunkten geprüft werden müssten.

© biotechnologie.de/bk

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