Grüne Gentechnik: EU-Gericht kippt Zulassung von Amflora
13.12.2013 -
Wieder Wirbel um Amflora: Die von BASF Plant Science entwickelte gentechnisch veränderte Stärkekartoffel darf trotz der Zulassung durch die EU-Kommission nicht angebaut werden. Die Kommission habe 2010 Verfahrensvorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verletzt, hieß es in einer am 13. Dezember veröffentlichten Erklärung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Die EU-Kommission habe damals zwei Ausschüsse mit Experten aus EU-Mitgliedsstaaten übergangen. Amflora ist neben dem Monsanto-Mais MON810 die derzeit einzige Gentechnik-Pflanze, die für den Anbau auf europäischen Äckern zugelassen ist. De facto wird die BASF-Kartoffel aber ohnehin in Europa nicht mehr angebaut.
Die EU-Richter in Luxemburg gaben einer Klage Ungarns statt, das in der Kartoffel eine Gefahr für Menschen und Tiere sowie Umwelt sieht und die Zulassung angefochten hatte. Amflora wurde von der Pflanzenbiotech-Sparte BASF Plant Science entwickelt. Aufgrund einer gentechnischen Veränderung produziert sie besonders viel Stärke für die industrielle Nutzung und soll auch als Futtermittel verwendet werden.
Erst Behördenmarathon, dann Auslaufmodell
Mehr auf biotechnologie.de |
News: BASF gibt Grüne Gentechnik in Europa auf |
Die Zulassung von Amflora geriet zum Behördenmarathon: 13 Jahre dauerte es, bis die EU-Kommission 2010 die Erlaubnis für den Anbau erteilte (mehr...). Doch der Kartoffel war nur eine kurze Karriere in europäischen Äckern vergönnt: 2010 wurden in Tschechien, Schweden und Deutschland insgesamt rund 250 Hektar ausgebracht, 2011 waren es nur noch 15 Hektar in Schweden und zwei Hektar in Deutschland. Amflora blieb umstritten. Immer wieder kam es zu Übergriffen und Feldzerstörungen durch Gentechnik-Gegner, aber auch zu Pannen (mehr...). BASF zog die Konsequenzen und hat im vergangenen Jahr seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Grünen Gentechnik komplett in die USA verlagert (mehr...). In diesem Zuge wurde auch die Vermarktung der Stärkekartoffel in Europa gestoppt (mehr...).
Urteil bedeutet noch nicht das Aus
Das Urteil des EU-Gerichts hat somit für die derzeitige wirtschaftliche Praxis keine unmittelbare Relevanz. Der Richterspruch bedeutet zudem nicht unbedingt das Aus für die Kartoffel. Gegen das Urteil können innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel eingelegt werden. Die EU-Kommission könnte den Ausschüssen oder dem Ministerrat Vorschläge zur Zulassung der Amflora vorlegen und damit das Verfahren neu starten. Ähnlich verhält es sich mit dem gentechnisch verändertem Mais 1507 von Pioneer und Dow Agrosciences. Das EU-Gericht hatte die Genehmigung der EU-Kommission zum Anbau der Pflanze, die ein Gift gegen Insekten produziert und resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat ist, im September einkassiert. Der bemängelte Grund hier: Die Kommission hatte den EU-Rat an der Entscheidung nicht beteiligt. Kürzlich hat die Kommission nachgebessert und dem Rat einen Vorschlag zur Zulassung von Mais 1507 vorgelegt.
© biotechnologie.de/pg