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Welthandelsorganisation fällt Vorentscheidung im GVO-Streit mit der EU

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Nach Einschätzung der WTO sind Einfuhrbeschränkungen für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in der EU nicht zulässig.

09.02.2006  - 

Nach Einschätzung der Welthandelsorganisation (WTO) verstößt die Europäische Union mit ihren Einfuhrbeschränkungen für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel und Saatgut gegen internationale Handelsgesetze. Die USA, Argentinien und Kanada hatten im Jahr 2003 Klage bei der WTO eingereicht, um gegen das Zulassungsmoratorium für gv-Pflanzen und GVO-Produkte sowie gegen die Einfuhrverbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten vorzugehen. Jetzt hat ein WTO-Schiedsgericht aus neutralen Fachleuten nach zweieinhalb Jahren Beratung einen Zwischenbericht vorgelegt.

Noch ist das tausend Seiten starke vorläufige Urteil vertraulich, die genaue Begründung des Schiedsspruchs wird erst mit dem Endbericht Ende März veröffentlicht. Im Anschluss können die streitenden Parteien den Beschluss noch anfechten. Mit einer endgültigen Entscheidung wird daher nicht vor Ende des Jahres gerechnet.

Wie jedoch aus ersten Medienberichten hervorgeht, beurteilt die WTO das bis 2004 in der EU geltende Zulassungsmoratorium für gv-Pflanzen und GVO-Produkte als ein nicht zulässiges Handelshemmnis. Demnach sind auch die Importverbote gentechnisch veränderter Produkte, die in Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg und Griechenland gelten, nicht zulässig. Nach Meinung des WTO-Schiedsgerichts dürfen Staaten ein solches Importverbot nicht aussprechen, solange nicht wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen ist, dass von den Produkten Gesundheitsrisiken ausgehen. Ein Verbot als reine Vorsichtsmaßnahme gegen theoretisch mögliche Gefahren sei nicht zulässig, so die WTO in ihrem vorläufigen Urteil. Umweltgruppen wie Greenpeace und einzelne EU-Mitgliedsstaaten kritisieren diese Herangehensweise und verweisen darauf, dass eine Mehrheit der EU-Verbraucher gentechnisch veränderte Produkte ablehnt.

Die Europäische Kommission erklärte unterdessen, dass an den derzeit bestehenden Regeln in der EU nichts geändert werden müsse. Das 1998 eingeführte Zulassungsmoratorium ist 2004 aufgehoben worden und wurde durch eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ersetzt. Seitdem muss jedes neue gentechnisch veränderte Produkt in der EU einen aufwendigen Prüf- und Zulassungsprozess überstehen. Dieses Verfahren wurde im WTO-Urteil jedoch nicht beanstandet.

 
Weiterführende Informationen
Downloads

Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (1829/2003/EG)

Download PDF (228,7 KB)

Verordnung über die Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (1830/2003/EG)

Download PDF (119,5 KB)