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Standortregister für gentechnisch veränderte Pflanzen überarbeitet

Screenshot der überarbeiteten BVL-Website zum Nationalen Standortregister <ic:message key='Bild vergrößern' />
Mit dieser Suchmaske lassen sich die Datensätze im Nationalen Standortregister des BVL ab sofort nach bestimmten Kriterien sortieren.

09.01.2006  - 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das im Internet zugängliche Standortregister über den Anbau und die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen überarbeitet. Die bisherige Tabelle wird von einer Datenbank abgelöst, die eine Sortierung der Datensätze nach bestimmten Kriterien ermöglicht. Das Standortregister ist seit Februar 2004 online und verzeichnet alle Flächen, auf denen in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen regulär angebaut oder zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden. Diese Registrierung der Anbauflächen ist durch Richtlinien der Europäischen Union (EU) vorgeschrieben.

Derzeit sind 111 Datensätze im BVL-Standortregister notiert. Im öffentlichen Teil kann sich jeder Interessierte mehrere Informationen wie den Standort oder die Art des gentechnisch veränderten Organismus anzeigen lassen. Über den Menüpunkt „Suche im Standortregister“ ist es jetzt möglich, sich diese Datensätze individuell sortieren zu lassen. Die angezeigten Informationen können unter anderem nach der Art des gentechnisch veränderten Organismus, dem Anbau – bzw. Freisetzungsjahr, dem Bundesland oder nach Ort/Postleitzahl eingeschränkt werden. Zudem wurde das Design des Standortregisters dem einheitlichen Erscheinungsbild des BVL angepasst. Personenbezogene Daten des Bewirtschafters werden weiterhin im nicht öffentlichen Teil registriert. Diese Daten gibt das BVL aus Datenschutzgründen nur an Dritte weiter, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht.

Einen verbesserten Service bietet das BVL zudem Unternehmen, Institutionen und Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen. Sie können ihr Vorhaben dem BVL nun auch online mitteilen – über den Menüpunkt „Online-Anbaumitteilung“.

Wer sich einen genaueren Überblick über die Art der Freisetzungsvorhaben verschaffen will, dem bietet das BVL weiterhin in unveränderter Form zwei zusätzliche Recherchemöglichkeiten: ein tabellarisches Standortregister der Freisetzungsvorhaben sowie eine Tabelle mit inhaltlichen Beschreibungen der Freisetzungsvorhaben. Eine EU-weite Recherche ist ebenfalls in einer deutschsprachigen Datenbank des BVL verfügbar. Weitere Informationen zu Freisetzungsvorhaben in der EU sind auf der Website des Joint Research Center der Europäischen Kommission zu finden.

 
Weiterführende Informationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert im Standortregister über die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland. Die Datenbank kann nach bestimmten Kriterien sortiert werden.

Standortregister des BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt hier in einer nach Bundesländern sortierten Tabelle  in Deutschland beantragte und genehmigte Freisetzungsvorhaben inhaltlich kurz vor.

Standortliste der Freisetzungsvorhaben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liefert in einer zeitlich sortierten Tabelle eine Übersicht über realisierte sowie geplante Freisetzungsvorhaben gentechnisch veränderter Pflanzen. In der Einzelsicht der Datensätze wird das jeweilige Vorhaben beschrieben.

Freisetzungsregister

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt hier eine deutschsprachige Datenbank zur Verfügung, in der nach Freisetzungsvorhaben in der Europäischen Union recherchiert werden kann.

EU-Freisetzungsdatenbank des BVL

Das Joint Research Center (JRC) der Europäischen Kommission fasst hier alle Freisetzungs- und Anbauvorhaben gentechnisch veränderter Pflanzen in der Europäischen Union in einer Tabelle zusammen. Die Datensätze kann man sich einzeln anzeigen lassen.

GVO-Standortregister des JRC