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Wochenrückblick KW 05

04.02.2013

Grünes Licht für Krebsregister

Der Bundestag bereitete am 31. Januar den Weg für ein deutsches Krebsregister. <ic:message key='Bild vergrößern' />
Der Bundestag bereitete am 31. Januar den Weg für ein deutsches Krebsregister.

Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei für ein bundesweites System von Krebsregistern gemacht.

Die nötigen Gesetzesänderungen wurden am 31. Januar beschlossen. Künftig sollen die Daten aller deutschen Krebspatienten von der Diagnose bis zur Heilung oder dem Tod in Krebsregistern zusammenfließen. Dies würde nicht nur der Forschung zugute kommen, sondern auch eine optimale Behandlung jedes einzelnen Patienten ermöglichen. Das dafür notwendige Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz wurde mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Vor allem datenschutzrechtliche Bedenken hatten immer wieder zu Verzögerungen geführt. Zugleich soll auch die Krebsvorsorge weiter gestärkt werden. Geplant ist, die Bürger regelmäßig per Brief zu Darm- und Gebärmutterhals-Krebsuntersuchungen einzuladen.

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Die bereits bestehenden unterschiedlichen klinischen Krebsregister werden bundesweit standardisiert und ergänzt. Künftig sollen Daten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und Rückfällen erfasst werden. Bereits während der Therapie könnten so Schwächen der Behandlung aufgedeckt werden. Im Nachhinein sollen zudem Lehren für künftige Patienten gezogen werden können.

Die Deutsche Krebshilfe übernimmt einen Großteil der Kosten für den Aufbau der Register. Dafür werden rund 7 Millionen Euro veranschlagt. Die Folgekosten ­- rund 60 Millionen Euro jährlich - soll nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen die gesetzliche Krankenversicherung tragen.

  

© biotechnologie.de/bk

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ERA-Net für industrielle Biotechnologie: Neue Ausschreibung

An der nun vierten Ausschreibung der ERA-Net Industrial Biotechnology (ERA-IB2) sind  19 Forschungsförderer aus 15 EU-Ländern beteiligt. <ic:message key='Bild vergrößern' />
An der nun vierten Ausschreibung der ERA-Net Industrial Biotechnology (ERA-IB2) sind 19 Forschungsförderer aus 15 EU-Ländern beteiligt. Quelle: ERA-IB2

Das Bundesforschungsministerium fördert im Rahmen einer neuen Ausschreibung europäische Kooperationsprojekte zur industriellen Biotechnologie. 

Es handelt sich um die vierte Ausschreibung im Rahmen des ERA-Net Industrial Biotechnology 2 (ERA-IB2), ein auf vier Jahre angelegtes Netzwerk im Rahmen des Regional-Forschungsförderprogramms ERA-NET. Es zielt darauf ab, grenzüberschreitende Partnerschaften zwischen industrieller und akademischer Forschung voranzutreiben und so den Technologietransfer zu verbessern und eine nachhaltige industrielle Entwicklung zu forcieren. An der Initiative sind 19 Forschungsförderer aus 15 EU-Ländern beteiligt. Im Rahmen von ERA-IB2 werden unter anderem biotechnologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, bei denen verbesserte Enzymsysteme für Bioprozesse entwickelt werden, außerdem gefragt sind Ansätze zur Optimierung von Mikroorganismen mit Methoden der Synthetischen Biologie und der Systembiologie sowie innovative Fermentations- und biokatalytische Prozesse zur Verwertung und Prozessierung von Biomasse.

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Es soll auch um neue Produkte gehen, die mit Hilfe von Pflanzen- und Tierzellkulturen gewonnen werden. Die Projekte sollen die verschiedenen Schritte der Wertschöpfungskette miteinander besser verzahnen.

ERA-IB2 hat das Ziel, industrielle und akademische Forschung grenzüberschreitend besser zu vernetzen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die jedoch noch keine staatliche Grundförderung erhalten sollten. Bis zu 50 Prozent des Vorhabens können gefördert werden, bei der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen  und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent. Die Projektpartner müssen aus mindestens drei Partnerländern beziehungsweise –regionen kommen. Die Projektskizzen für das zweistufige Auswahlverfahren müssen bis 26. März 2013 eingereicht werden (Ansprechpartner sind Frau Dr. Marion Karrasch-Bott und Dr. Claudia Junge vom Projektträger Jülich).

 

Mehr Informationen zur Ausschreibung: hier klicken

  

© biotechnologie.de/pg

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PID: Bundesrat billigt Rechtsverordnung

Der Präimplantationsdiagnostik geht immer eine künstliche Befruchtung im Labor voraus. Per Mikroinjektion wird eine Eizelle mit genau einem Spermium befruchtet.  <ic:message key='Bild vergrößern' />
Der Präimplantationsdiagnostik geht immer eine künstliche Befruchtung im Labor voraus. Per Mikroinjektion wird eine Eizelle mit genau einem Spermium befruchtet. Ein Embryo entsteht. Nach wenigen Tagen hat sich ein winziger Zellklumpen gebildet, der sich genetisch untersuchen lässt. Quelle: biotechnologie.tv

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt: Embryonen aus künstlichen Befruchtungen dürfen in Deutschland künftig in begründeten Ausnahmefällen auf Gendefekte untersucht werden.

Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zu. Die Verordnung legt Details zu den im Juli 2011 vom Bundestag in offener Abstimmung verabschiedeten Ausnahmen vom Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) fest (mehr...). Zwischen dem Bundesrat und dem Gesundheitsministerium hatte Uneinigkeit über die Frage bestanden, wie viele PID-Zentren zugelassen werden sollten und wie die vom Gesetzgeber verlangten Ethikkommissionen zu besetzen seien, die der Untersuchung zustimmen müssen. Der Bundesrat verfügte nun, dass die Zentren einzeln genehmigt werden müssen und auf diese Art begrenzt werden sollen. Von der ursprünglichen Forderung nach höheren Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab.

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So fand die Forderung keine Mehrheit, dass die Länder selbst über die Zusammensetzung von Ethikkommissionen befinden können. Diese Gremien entscheiden in jedem Einzelfall, ob ein Paar eine PID vornehmen lassen darf.

Hätte sich das ursprüngliche Konzept hier durchgesetzt, hätte es sein können, dass Nichtmediziner in einigen Ländern die Entscheidungsgremien dominieren und besonders restriktiv entscheiden. In anderen hätte es dann liberale Kommissionen geben können. Nun sollen vier Mediziner und vier weitere Vertreter wie Ethiker und Juristen in den Kommissionen sitzen. Entschieden wird dort mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Bahr sagte, die Verordnung werde nun zügig in Kraft gesetzt, um damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herzustellen. Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung seien nicht sinnvoll. Die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen, unterstütze er. „Am Ende muss es hinreichend viele Zentren geben.“ Damit die Regelung wirksam werden kann, muss das Bundeskabinett noch zustimmen.

  

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Auftragsstudie: Mehr Spritzmittel durch gv-Pflanzenanbau

Eine aktuelle Studie der Grünen legt nahe, dass gv-Pflanzen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln steigern, statt ihn zu senken. <ic:message key='Bild vergrößern' />
Eine aktuelle Studie der Grünen legt nahe, dass gv-Pflanzen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln steigern, statt ihn zu senken. Quelle: geograph.org.uk/Richard Croft

Eine von der Partei Die Grünen in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Schluss, der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen habe den Einsatz von Spritzmitteln gesteigert statt gesenkt.

Die Analyse wurde am 2. Februar von Gentechnik-Skeptiker Christoph Then veröffentlicht. Then ist Geschäftsführer von Testbiotech, einem Verein, der sich die Folgenabschätzung von neuen Verfahren der Biotechnologie auf die Fahne geschrieben hat. Seine Analyse – gespeist aus öffentlich verfügbaren Datenquellen und Wissenschaftspublikationen – wurde von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass auf Feldern mit gv-Pflanzen „teilweise mehr Spritzmittel zum Einsatz kämen als bei konventioneller Landwirtschaft“. Zudem hätten sich bei einigen Unkrautarten und Pilzen neue Resistenzen entwickelt. Das widerspricht den Angaben von Saatgutkonzernen. Sie werben für die Grüne Gentechnik unter anderem mit dem Argument, dass durch den verringerten Einsatz von Spritzmitteln bei diesen Pflanzen die Umwelt weniger belastet werden würde. Die Studienlage zu den Folgen der Grünen Gentechnik ist unübersichtlich.

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Viele wissenschaftliche Arbeiten stehen im Verdacht, interessengeleitet zu sein – sei es durch die Finanzierung durch Befürworter oder Gegner. 

Zur neuen Studie kommentierte der Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie, Ricardo Gent, gegenüber dem Deutschlandfunk: „Ich bin nicht überrascht, was Herr Then scheinbar gefunden hat, weil Resistenzentwicklungen in der Landwirtschaft völlig normal sind – und zwar egal, ob es im Öko-Landbau, im konventionellen Landbau mit und ohne Gentechnik ist. Was er also da zu beschreiben scheint, ist eine völlig normale Erscheinung, die mit Gentechnik spezifisch gar nichts zu tun hat.“ Verärgert reagierte Hans-Jörg Jacobsen, Leiter des Institutes für Pflanzengenetik an der Leibniz-Universität Hannover, auf Thens Analyse. In einem Blogbeitrag stellt er die Unabhängigkeit der Gentechnikgegner in Frage und unterstellt Then implizit, sich für seine Analyse nur die passenden Rosinen herausgepickt zu haben.

© biotechnologie.de/ml

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