Zulassung von gv-Pflanzen bleibt unverändert
05.12.2008 -
Zunächst wird sich am Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU nichts ändern. Die Umweltminister der 27 Mitgliedsstaaten haben sich nicht auf konkrete Vorgaben einigen können. Auch einen vorgeschriebenen Höchstanteil gentechnisch veränderten Saatguts wird es vorerst nicht geben. Die Minister unterstützen vielmehr den Auftrag der EU-Kommission an die Kontrollbehörde EFSA, die Leitlinien zur Bewertung der Umweltsicherheit von gv-Pflanzen zügig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Noch im Frühsommer hatte Frankreich, das bis Ende des Jahres 2008 den Vorsitz des EU-Rates einnimmt, eine umfassende Revision der Zulassung und Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen angekündigt (mehr...). Frankreich wollte es den EU-Mitgliedsländern unter anderem ermöglichen, gentechnikfreie Zonen einzurichten sowie mehr Einfluss bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auszuüben. Bisher fußt die Sicherheitsbewertung einer neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzensorte auf der Beurteilung, die ein aus Wissenschaftlern zusammengesetztes Fachpanel innerhalb der EFSA erarbeitet.
Die Entschließung im Wortlaut |
Die Entschließung der EU-Umweltminister kann auf den Seiten der Kommission in englischer Sprache als pdf-Dokument abgerufen werden. |
Bewertungsverfahren zügig überprüfen
Bei diesem Procedere bleibt es zunächst auch einmal. Die EU-Umweltminister wollen laut der jetzt veröffentlichten Entschließung den bestehenden Rechtsrahmen beibehalten, der für ein "hohes Schutzniveau gegenüber möglichen Risiken von gv-Pflanzen sorgt“. Allerdings soll die EFSA wie schon von der Kommission angeregt das Bewertungsverfahren überprüfen und möglichst noch im kommenden Jahr Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten. Dass es keine radikalen Änderungsvorschläge geben würde, war bereits kurz nach dem Treffen der EU-Umweltminister am 20. Oktober durchgesickert (mehr...).
Bei der bereits angelaufenen Generalrevision soll sich die EFSA demnach vor allem mit den Langzeitauswirkungen von gv-Pflanzen auf die Umwelt sowie mit regionalen Unterschieden beschäftigen. Die französische Forderung, „sozio-ökonomische“ Kriterien bei der EFSA-Beurteilung zu berücksichtigen, ist erst einmal auf Eis gelegt. Bis Januar 2010 sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten zunächst Daten über die den „sozio-ökonomischen“ Einfluss von gv-Pflanzen sammeln.
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Dossier: Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen |
Keine verbindlichen Grenzwerte für gv-Saatgut
Die vieldiskutierte Frage, wie hoch die Grenzwerte für den zulässigen Höchstanteil von gentechnisch-verändertem Saatgut sein sollen, bleibt unbeantwortet. Die Umweltminister stellen in ihrer Entschließung fest, „dass diese Grenzwerte auf dem niedrigsten praktikablen, verhältnismäßigen und funktionalen Niveau für alle Wirtschaftsbeteiligten festzulegen sind und gleichermaßen die Wahlfreiheit von Produzenten und Konsumenten konventioneller, biologischer und gentechnischer Produkte gewährleisten müssen.“ 2003 hatte die Kommission 0,3 Prozent für Raps und 0,5 Prozent für Mais vorgeschlagen, war damit aber an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten gescheitert.
Sojasorte in Rekordzeit zugelassen
Zeitgleich zur Entschließung der Umweltminister hat die EU-Kommission am 4. Dezember eine neue gv-Sojasorte für den Import zugelassen. Die Sorte MON89788 von Monsanto, auch unter dem Namen „Roundup Ready2“ bekannt, wurde ein halbes Jahr nach der Beurteilung der EFSA und damit in Rekordzeit genehmigt. Die Mitgliedsstaaten konnten sich zwar wie bei den vergangenen Zulassungen ebenfalls nicht einigen, hatten die Entscheidung aber schneller als üblich an die Kommission zurückgegeben. Damit sollte ein möglicher Engpass bei Futtermitteln abgewendet werden.